"Urheberrecht in den Kirchen der EKD"
Urheberrecht in den Kirchen der EKD (Stand: 2024)
Weder das Internet noch der kirchengemeindliche Alltag finden im rechtsfreien Raum statt. Gesetzliche Bestimmungen sind seitens der Anbieter von Internetseiten und im Rahmen der gesamten Gemeindearbeit zu beachten.
Dazu gehören auch die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die Rechtsabteilung des Kirchenamtes der EKD hat hierzu eine "Information fuer Kirchengemeinden, Pfarrer/innen, Kirchenmusiker/innen und Andere über Pauschalvertraege mit Verwertungsgesellschaften" erstellt. Downloads findet man hier.
www.ekd.de/Download-Formulare-Recht-22192.htm
Alle Konzertprogramme und Konzerttermine werden seit dem 1.1.2024 nicht mehr in Papierform, sondern nur noch über das GEMA-Online-Portal entgegen genommen.
Beamer im Gottesdienst
Seit November 2010 ist der Einsatz von Beamern in Gottesdienst neu geregelt worden. Entsprechende Infos dazu bekommt man in den Pfarrämtern, da die Texte bereits als Rundverfügung des Landeskirchenamtes zur Verfügung gestellt wurden.