"Urheberrecht in den Kirchen der EKD"
Urheberrecht in den Kirchen der EKD (Stand: 2015)
Weder das Internet noch der kirchengemeindliche Alltag finden im rechtsfreien Raum statt. Gesetzliche Bestimmungen sind seitens der Anbieter von Internetseiten und im Rahmen der gesamten Gemeindearbeit zu beachten.
Dazu gehören auch die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die Rechtsabteilung des Kirchenamtes der EKD hat hierzu eine "Information fuer Kirchengemeinden, Pfarrer/innen, Kirchenmusiker/innen und Andere über Pauschalvertraege mit Verwertungsgesellschaften" erstellt. Sie ist im Internet zu beziehen unter der Adresse:
www.ekd.de/download/handreichung_urheberrecht_juni_2015.pdf
(Download als PDF-File, Größe ca. 632 kB)
In der Broschüre findet man kurz gefasst die Bestimmungen der Pauschalverträge der EKD mit der GEMA und der VG Musikedition und weitere Bestimmungen dazu.
(Stand: 2015)
Alle Konzertprogramme und Konzerttermine senden Sie bitte ab sofort in zweifacher Ausfertigung direkt an die GEMA.
Meldebogen:
www.ekd.de/download/20150128_meldebogen_kirchen_ekd.pdf (170kB)
Informationsblatt
www.ekd.de/download/20150128_informationsblatt.pdf (115 kB)
(Stand 2015)
Kirchenamt der EKD
Referat Urheberrecht (Ref. 217)
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Urheberrecht in der Gemeinde - Leitfaden für die tägliche Praxis
Unter diesem Link findet man eine Broschüre der VG Musikedition mit der EKD, die praxisorientiert den aktualisierten Rahmenvertrag der EKD mit der VG Musikedition darstellt. Sie ging in gedruckter Form bereits an alle Pfarrämter.
(PDF, ca. 550 kB) (Klick auf die Überschrift)
(Stand: 2009, leider nicht mehr ganz aktuell)
Beamer im Gottesdienst
Seit November 2010 ist der Einsatz von Beamern in Gottesdienst neu geregelt worden. Entsprechende Infos dazu bekommt man in den Pfarrämtern, da die Texte bereits als Rundverfügung des Landeskirchenamtes zur Verfügung gestellt wurden.