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Streaming von Gottesdiensten

Auf dieser Seite haben wir eine Übersicht der derzeitigen Regelungen zum Streaming von Gottesdiensten zusammengestellt. Leider ändern sich die Gegebenheiten ständig. Deshalb aktualisieren wir die Seite immer wieder. Bitte achten Sie deshalb auf das jeweilige Datum der Veröffentlichung.

Unsere Inhalte wurden zusammen mit dem Referat Medien- und Urheberrecht erstellt.

Unten steht auch ein PDF mit allen Informationen zum Dowload bereit.

Stand: 21.05.2024

Vorbemerkung: Streaming von Gottesdiensten

In den letzten Jahren hat sich zunehmend das Streaming von Gottesdiensten verbreitet. An dieser Stelle geben wir Ihnen einige rechtliche Hinweise hierzu.

In den Zeiten moderner Kommunikation erlebt man ein großes Angebot von gestreamten Gottesdiensten. Ein gestreamter Gottesdienst erweitert den Kirchenraum ins Digitale und macht ihn somit für eine größere Anzahl an Menschen erlebbar. Bitte überlegen Sie vor dem Posten eines Videos, welche Zielgruppen Sie ansprechen möchten und ob Sie die gewünschte Zielgruppe über diese Kanäle auch erreichen können. Außerdem sollten Sie überlegen, ob es ökologisch und inhaltlich vertretbar und sinnvoll ist oder ob es nicht bereits verfügbare Videos gibt, auf die Sie verlinken können.

Bitte vergessen Sie nicht, die abrufbaren Videos regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen und ältere Streams, die nicht mehr abgerufen werden, zu löschen.

Urheberrechtsinformationen der EKD für Gemeinden

Die EKD hat mit der VG Musikedition und der GEMA Klärungen in Bezug auf urheberrechtliche Fragen zum Streaming vorgenommen. Folgende Möglichkeiten ergeben sich aktuell:

Streams über YouTube/Social Media-Plattformen

Bereits im Jahr 2018 hat die EKD mit der GEMA eine Verabredung zur Musikwiedergabe im Internet getroffen: Gottesdienste, die mit GEMA-Repertoire von Deutschland aus in YouTube eingestellt werden, sind hinsichtlich der GEMA zustehenden Rechte abgegolten.

Dies gilt auch dann, wenn die Einstellung durch Dritte erfolgt. Dies gilt aber nicht bei Urhebern, die nicht der GEMA angehören.

Es ist vereinbart, dass das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken auf YouTube und Social Media-Plattformen (z.B. Facebook, Instagram), sowie das Streaming dieser Werke über die bestehenden Verträge mit den entsprechenden Betreibern abgegolten ist. Auf die Kirchengemeinden kommen dafür keine Kosten zu.

Eigene Homepage / Website

Die GEMA hat bestätigt, dass auch die Wiedergabe von Musikwerken von gemeindeeigenen Internetseiten aus zulässig ist (ohne Umweg über Social-Media-Plattformen). Diese Erlaubnis der GEMA gilt bis zum 31.12.2024.

Wir empfehlen dennoch aus technischen Gründen, einen YouTube-Stream in die Website einzubinden

Einstellen bzw. Einblenden von Noten und Liedtexten im Internet

Mit der VG Musikedition konnte vereinbart werden, dass der Pauschalvertrag zwischen der VG Musikedition und der EKD dahingehend erweitert wird, dass Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, (umfasst auch Andachten, Meditationen usw.) sowie sonstigen gemeindlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltungen, zugänglich gemacht werden dürfen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2025.

Das bedeutet, dass Noten und Liedtexte für alle Gottesdienste und nicht-kommerzielle kirchliche Veranstaltungen bis zum 31.12.2025 über das Einblenden in Streamings zur Verfügung gestellt werden können. Wie bisher ist es nicht zulässig, Noten und Liedtexte zum Download bereitzustellen.

Bitte beachten Sie, dass diese Erweiterung nur die von der VG Musikedition wahrgenommenen Rechte betrifft. Bei Einzelverträgen mit anderen Rechteinhabern, etwa der CCLI, müssen entsprechende Lizenzen erworben werden; ebenso bei Urhebern, die weder der VG Musikedition noch der CCLI angehören.

Blenden Sie zu jedem Lied im oder beim Video vollständige Titel-, Autoren- und Copyrightangaben ein. Verwenden Sie Texte und Melodie ausschließlich in offizieller, unbearbeiteter Fassung. Eigene Bearbeitungen oder Liedübersetzungen bedürfen der vorherigen Autorisierung durch den betreffenden Rechteinhaber.

Kirchenkonzerte und nicht kommerzielle Veranstaltungen

Kirchenkonzerte und nicht kommerzielle Veranstaltungen unterliegen weiterhin der Meldepflicht bei der GEMA. Bei der Meldung im Onlineportal der GEMA muss angegeben werden, dass es sich um eine gestreamte Veranstaltung handelt.

Weitere Rechte:

Beachten Sie bitte, dass Personen, die sich für eine Ausstrahlung im Internet zur Verfügung stellen, in diese Form der Veröffentlichung eingewilligt haben müssen. Davon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn jemand im Wissen um die Übertragung ins Internet an einem solchen Streaming mitwirkt. Im Zweifel ist eine Einwilligung „nachweisbar“ (schriftlich oder per E-Mail) einzuholen. Muster hierfür finden Sie in Anhang 1 der Datenschutzbroschüre (Download als PDF)

www.landeskirche-hannovers.de/damfiles/default/evlka/service/datenschutz/2018_Datenschutz2.0-Broschuere2019-05_web.pdf-8af61e0a592de42397c6f4f0463e1738.pdf

EKD-Seite Downloads Musiknutzung und Urheberrecht www.ekd.de/Download-Formulare-Recht-22192.htm

Rückfragen

Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Medienreferat unserer Landeskirche:

Anne.vonCollande@evlka.de oder Wiebke.Volkhardt@evlka.de

oder wenden Sie sich an den Infoservice der EKD: info@ekd.de

Im Rahmen unserer Möglichkeiten stehen wir auch zur Verfügung:

Andreas.Schley@inijrp.de

Stand: 21.05.2024 10:00 Uhr

Diese Handreichung ist nach bestem Wissen erstellt. Wichtig: Die Hinweise sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen nicht die Beratung durch einen Medienanwalt oder die entsprechende behördliche Stelle.

Änderungen des Textes:

21.05.2024 Erste Textversion nach der Corona-Pandemie

A.S.