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Streaming zu Corona-Zeiten

Auf dieser Seite haben wir eine Übersicht der derzeitigen Regelungen zum Streaming während der Corona-Pandemie zusammengestellt. Leider ändern sich die Gegebenheiten ständig. Deshalb aktualisieren wir die Seite immer wieder. Bitte achten Sie deshalb auf das jeweilige Datum der Veröffentlichung.

Unten steht auch ein PDF mit allen Informationen zum Dowload bereit.

Vorbemerkung: Streaming während der Corona-Krise

Derzeit erlebt man ein großes Angebot von Videos und Hilfestellungen zum Streamen von Gottesdiensten und Andachten während der Corona-Krise. Bitte überlegen Sie vor dem Posten eines Videos, welche Zielgruppen Sie ansprechen möchten und ob Sie die gewünschte Zielgruppe über diese Kanäle auch erreichen können. Außerdem sollten Sie überlegen, ob es ökologisch und inhaltlich vertretbar ist und ob es nicht gute, bereits verfügbare Videos gibt, auf die Sie verlinken können.

Urheberrechtsinformationen für Gemeinden und Gottesdienste während der Corona-Krise

Die EKD hat mit der VG Musikedition und der GEMA Klärungen in Bezug auf urheberrechtliche Fragen zur Sondersituation während der Corona-Krise vorgenommen. Folgende Möglichkeiten ergeben sich nach dem 14. September 2020:

Einstellen bzw. Einblenden von Noten und Liedtexten im Internet

Mit der VG Musikedition konnte vereinbart werden, dass der Pauschalvertrag zwischen der VG Musikedition und der EKD dahingehend erweitert wird, dass Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, (umfasst auch Andachten, Meditationen usw.) sowie sonstigen gemeindlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltungen, zugänglich gemacht werden dürfen. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2023.

(Die Regelung, dass die Noten/Texte nach 72 Stunden zu löschen sind, entfällt.)

Das bedeutet, dass Noten und Liedtexte für alle Gottesdienste und nichtkommerzielle kirchliche Veranstaltungen bis zum 31.12.2023 über das Einblenden in Streamings zur Verfügung gestellt werden können. Wie bisher ist es nicht zulässig, Noten und Liedtexte zum Download bereitzustellen. Bitte beachten Sie, dass diese Erweiterung nur die von der VG Musikedition wahrgenommenen Rechte betrifft.

Die CCLI-Streaminglizenz wird nicht mehr angeboten, sodass eine Einblendung von Liedtexten die über die CCLI verwaltet werden, derzeit nicht mehr erlaubt ist.

Bei Einzelverträgen mit anderen Rechteinhabern, also Urhebern, die nicht der GEMA angehören, ist eine individuelle Erlaubnis erforderlich.

Blenden Sie zu jedem Lied im oder beim Video vollständige Titel-, Autoren- und

Copyrightangaben ein. Verwenden Sie Texte und Melodie ausschließlich in offizieller, unbearbeiteter Fassung. Eigene Bearbeitungen oder Liedübersetzungen bedürfen der vorherigen Autorisierung durch den betreffenden Rechteinhaber.

YouTube / Social Media Plattformen

Bereits im Jahr 2018 hat die EKD mit der GEMA eine Verabredung zur Musikwiedergabe im Internet getroffen: Gottesdienste, die mit GEMA-Repertoire von Deutschland aus in YouTube eingestellt werden, sind hinsichtlich der der GEMA zustehenden Rechte abgegolten. Dies gilt auch dann, wenn die Einstellung durch Dritte erfolgt. Dies gilt aber nicht bei Urhebern, die nicht der GEMA angehören.

Es wurde vereinbart, dass das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken auf YouTube und Social Media Plattformen (z.B. Facebook, Instagram), sowie das Streaming dieser Werke über die bestehenden Verträge mit den entsprechenden Betreibern abgegolten ist. Auf die Kirchengemeinden kommen dafür keine Kosten zu.

Eigene Homepage / Website

Anfang November 2020 wurde von der GEMA die bisherige Regelung bestätig, dass auch die Wiedergabe von Musikwerken von gemeindeeigenen Internetseiten aus zulässig ist (ohne Umweg über Social-Media-Plattformen). Diese Erlaubnis der GEMA gilt bis zum 31.12.2023.

Nachdem Gottesdienste unter bestimmten Bestimmungen wieder stattfinden dürfen, hat die GEMA die erweiterte Auslegung des bestehenden Pauschalvertrags davon abhängig gemacht, dass das Streamen von Gottesdiensten und Veranstaltungen Ausnahmefälle darstellen.

Kirchenkonzerte und nicht kommerzielle Veranstaltungen

Kirchenkonzerte und nicht kommerzielle Veranstaltungen unterliegen weiterhin der Meldepflicht bei der GEMA. Auf den Meldebögen muss angegeben werden, dass es sich um eine gestreamte Veranstaltung handelt.

Weitere Rechte:

Beachten Sie bitte, dass Personen, die sich für eine Ausstrahlung im Internet zur Verfügung stellen, in diese Form der Veröffentlichung eingewilligt haben müssen. Davon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn jemand im Wissen um die Übertragung ins Internet an einem solchen Streaming mitwirkt. Im Zweifel ist eine Einwilligung „nachweisbar“ (schriftlich oder per E-Mail) einzuholen. Muster hierfür finden Sie in Anhang 1 der Datenschutzbroschüre (Download als PDF)

www.landeskirche-hannovers.de/damfiles/default/evlka/service/datenschutz/2018_Datenschutz2.0-Broschuere2019-05_web.pdf-8af61e0a592de42397c6f4f0463e1738.pdf

EKD-Seite Downloads Musiknutzung und Urheberrecht www.ekd.de/Download-Formulare-Recht-22192.htm

Rückfragen

Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Medienreferat unserer Landeskirche:

Anne.vonCollande@evlka.de oder Wiebke.Volkhardt@evlka.de

oder wenden Sie sich an den Infoservice der EKD: info@ekd.de

Im Rahmen unserer Möglichkeiten stehen wir auch zur Verfügung:

Andreas.Schley@inijrp.de

Stand: 21.03.2022 15:00 Uhr

Diese Handreichung ist nach bestem Wissen erstellt. Wichtig: Die Hinweise sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen nicht die Beratung durch einen Medienanwalt oder die entsprechende behördliche Stelle.

Änderungen des Textes:

21.3.22: Die CCLI bietet keine Streaming-Lizenz mehr an, dadurch sind Texteinblendungen von CCLI-Liedern derzeit bei Streamings nicht erlaubt!

5.2.2022 Digitale Nutzungsformate sind bis 31.12.2023 Teil des Pauschalvertrages. (vorher: 31.12.2022)

10.11.2020 Änderungen und textliche Korrekturen, Streaming über eigene Homepage ist erlaubt.

8.9.2020 Änderung der Vereinbarung mit der VG Musikedition, Laufzeit: bis 31.12.2022, Textredaktion

21.5.20 13:00 Änderung der GEMA-VGWort Vereinbarung: Laufzeit bis Mitte September, Streaming jetzt als Ausnahme, nicht als Regel-Ersatz.

27.3.20 11:00 CCLI aktualisiert, Links zur Landesmediensanstalt eingefügt.

1.4.20 18:00 Linkliste um EKD-Mitteiluns ergänzt

2.4.20 19:00 Linkliste um Video-Tutorials des Predigzentrums ergänzt

2.4.20 21:00 Textüberarbeitung: EKD-Meldepflicht bei Kirchenkonzerten, Berücksichtigung der geltenten Vorschriften der Landesregierung etc.

A.S.

"Wie geht Streaming?"

Links zu Internet-Seiten mit technischen und inhaltlichen Hilfen

www.predigtzentrum.de/Seiten/Materialien/Videotutorials.html

Video-Tutorials des Zentrums für evangelische Gottesdienst- und Predigtkultur in Wittenberg

kirchedigital.blog/2020/03/11/gottesdienste-und-veranstaltungen-live-streamen

Kirche digital (Christopjh Breit, ELKB)

news.ekir.de/inhalt/tipps-fuer-livestreaming-von-gottesdiensten

EKiR

www.ekhn.de/aktuell/detailmagazin/news/streaming-von-gottesdiensten-und-andachten-so-gehts-5.html

Eine Anleitung zum Streamen der EKHN

www.youtube.com/watch

Webinar der Evangelischen Jugend Bramsche

medientheologe.de/cms

Dr. Karsten Kopjar, Medientheologe

Sendelizenz beim Streamen?

Die Direktorenkonferenz der Medienanstalten hat hierzu folgendes veröffentlicht:

"Angesichts der Absage aller kulturellen und kirchlichen Ereignisse sowie der Schließung von Bildungseinrichtungen in Folge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus nimmt das Live-Streaming von Ereignissen sowie von Bildungsangeboten an Bedeutung zu. Gewisse Live-Streams können dabei unter den Rundfunkbegriff fallen und benötigen nach geltendem Recht grundsätzlich eine Zulassung.

Die Landesmedienanstalten stellen ab sofort und zunächst bis auf weiteres sicher, dass solche Streamings ohne komplizierte Verfahren angeboten werden können. Selbstverständlich müssen dabei die geltenden Gesetze, allen voran der Jugendschutz und die journalistischen Sorgfaltspflichten, eingehalten werden. Gerade in Zeiten wie diesen haben verlässliche Informationen einen besonderen Stellenwert. Zu den konkreten Anforderungen der Anzeige dieser Angebote stellen die Medienanstalten ein Merkblatt zur Verfügung.“

Nicht jedes Live-Streaming ist jedoch erlaubnispflichtig. Eine Ausstrahlung an einen kleineren Adressatenkreis von weniger als 500 zeitgleichen Zuschauern oder an einen geschlossenen Nutzerkreis bedarf ebenso wenig einer Zulassung, wie einmalige oder sehr sporadische Übertragungen.

Das Formular für die Online-Anzeige, Stand 31.08.2020:

medienanstalt-rlp.de/fileadmin/user_upload/Bilder/03_Aufsicht_und_Zulassung/03_Zulassungsvoraussetzungen/Formular_RLP_f%C3%BCr_Livestreaming_01.pdf

Checkliste: Ist mein Angebot genehmigungspflichtig:

www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_Leitfaeden/Checkliste_-_Streaming-Angebote_im_Internet.pdf

www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Pressemitteilungen/die_medienanstalten/Medienanstalten_Infoblatt_Live-Streaming_Corona-Epidemieschutz.pdf

Merkblatt der Medienanstalten zum Live-Streaming (Sendelizenz) in Corona-Zeiten (wurde bis auf Weiteres verlängert)

www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/vereinfachtes-anzeigeverfahren-fuer-livestreaming-verlaengert

Zur Pressemitteilung der Landesmedienanstalten vom 28.08.2020

(Stand: 10.11.2020)

A.S.